Beiträge

Beiträge                         Infos                         Spenden

Grundbeitrag und Sonderregelungen 2012

Personen

Grundbeitrag*

Fußball Tennis Volleyball Skater-Hockey Fechten ² Behindertensport ³
Erwachsene 65,- 70,- 130,- 70,- 120,- 40,- 12,-
Ehepartner 40,- 40,- 105,- 40,- 60,- - -
Azubis, Studenten.... 55,- 55,- 80,- 55,- 60,- 35,- 12,-
Jugendliche bis 18 55,- 55,- 65,- 55,- 60,- 35,- 12,-
Kinder bis 14 55,- 55,- 65,- 55,- 60,- 35,- 12,-
Passive Erwachsene 20,- 20,- 35,- 26,- 60,- 30,- 10,-
Passive Ehepartner 10,- 10,-   10,- 60,- - -
Hobby       55,- 65,- - -
Familien 105,- ** 105,- ** 260,- *** 105,- ** 150,- ** - -

* Alle Abteilungen, außer Fußball, Tennis, Volleyball, Inline-Skater-Hockey, Fechten, Behindertensport
** Zwei Erwachsene und alle Kinder bis 14 Jahren
*** Zwei Erwachsene und ein Kind, je zusätzliches Kind 27,- EUR
² Fechten: Der o.g. Mitgliedsbeitrag ist ein Monatsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird vierteljährlich per Lastschrift eingezogen.
Der Austritt aus der Fechtabteilung ist halbjährlich möglich und hat durch eine schriftliche Austrittserklärung (keine E-Mail) bis spätestens 31.05. bzw. 30.11. eines Jahres zu erfolgen.
³ Behindertensport: Alle Mitglieder der Behindertensportabteilung haben das Recht, neben den speziellen Angeboten für Menschen mit geistiger Behinderung auch bei allen anderen Sportarten des LTV "integrativ" mitzumachen.
³ Gemäß dem Beschluss der JHV 2009 vom 20.03.2009 wird der Beitrag im Jugendbereich in den Jahren 2010, 2011 und 2012 um jeweils EUR 5,00 angehoben.

Seitenanfang

Weitere Infos zum Jahresbeitrag

Seitenanfang

Spenden

Spendenkonto bei der Sparkasse Lüdenscheid:

LTV v. 1861
Kto. 25890
BLZ 458 500 05

Weitere Informationen erteilt Ihnen unser Schatzmeister
Thomas Noelle
(0 23 51) 45 86 30,
Email
!

Als "Spender" verfolgen Sie auch als Privatperson keinen wirtschaftlichen Eigennutzen. Ihre Leistung wird ohne rechtliche Verpflichtung erbracht und es besteht keine Gegenleistung des LTV (freiwillig und unentgeltlich). Die steuerliche Abzugsfähigkeit gem. § 10 b EstG (im Rahmen gewisser Höchstgrenzen) ist beim LTV v. 1861 e.V. gewährleistet, d.h. Sie erhalten auf Wunsch eine Spendenbescheinigung von unserer Geschäftsstelle.

Seitenanfang   Startseite     Seite drucken